Glossar zum Studium
Dies sind die Studienabschlüsse, die man mit den meisten Studiengängen erwirbt. Dabei ist der „Bachelor“ der erste akademische Grad und dauert mindestens drei Jahre. Der „Master“ schließt in den meisten Fällen an einen Bachelor an und ist in der Regel kürzer, meist zwei Jahre.
Es gibt verschiedene Bachelor-Abschlüsse, die in Studiengängen erworben werden können. Hier werden die drei am meisten absolvierten Abschlüsse vorgestellt. Der „Bachelor of Arts“ (B. A.) beschreibt einen Abschluss im Gesellschafts-, Sozial-, Sprach-, Wirtschafts- oder Kulturbereich, zum Beispiel Germanistik oder Psychologie. Der „Bachelor of Science“ (B. Sc.) bewegt sich in Bereichen wie Architektur, Informatik, Biologie oder Maschinenbau, also kann man einen solchen Abschluss in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen erwerben. Den
„Bachelor of Engineering“ (B. Eng.) erwirbt man ebenfalls in technischen Studiengängen, allerdings mehrheitlich in Ingenieursstudiengängen mit praktischem Bezug.
„Bafög“ steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Hiermit wird die staatliche finanzielle Unterstützung für die Ausbildung bzw. das Studium bezeichnet. Meist muss der Antrag beim Studentenwerk der Hochschule gestellt werden. Eine Duale Ausbildung ist nicht förderungsfähig. Hierfür kommt die Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht.
Ein „Duales Studium“ bezeichnet ein Hochschulstudium mit festen Praxiseinsätzen in einem Unternehmen. Hierdurch lassen sich bei einigen Studiengängen zwei anerkannte Abschlüsse erreichen, den Bachelor und eine Berufsausbildung. In jedem Fall erhälst du einen Bachelorabschluss, sammelst neben dem Studium Praxiserfahrungen und verdienst bereits eigenes Geld.
Die „Fachschaft“ ist die studentische Interessenvertreten an Hochschulen. Jeder Studiengang ist einer Fachschaft zugewiesen. Wenn Probleme oder Fragen im Studienverlauf auftreten, können Student*innen sich an diese wenden. Gleichzeitig kann man sich von den Kommilitonen in die Fachschaft wählen lassen und so an Gremien der Universität oder studiengangsbezogenen Projekten teilnehmen.
Die Bezeichnung „Hochschule“ kann als Oberbegriff aller Einrichtungen verstanden werden, die auf einen Studienabschluss zielen. Grundsätzlich unterscheiden sich Fachhochschule und Universitäten in den verschiedenen Angeboten von Studiengängen und Schwerpunkten.
Die „Fachhochschule“ wird meist mit einer praktischen Ausrichtung in Verbindung gebracht. Deswegen heißen FHs auch oft „Hochschule für angewandte Wissenschaft“. Auch hier sind die Abschlüsse Bachelor und/oder Master, doch kann sich die Studien- und Prüfungsordnung im Vergleich zur Uni unterscheiden.
Die „Universität“ wird hingegen meist ein größeren theoretischen und wissenschaftlichen Hintergrund zugeschrieben. Meist sind auch die Studienangebote umfassender und den Student*innen wird größere Freiheiten bei der Stundenplangestaltung eingeräumt.
Dennoch können mittlerweile Abschlüsse von beiden Hochschularten je nach Studiengang als gleichwertig angesehen werden.
Eine „Hochschulzugangsberechtigung“ oder „Hochschulereife“ wird durch ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt und umfasst die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife (fachgebundes Abitur) oder die Fachhochschulereife (Fachabitur). Hiermit wird bescheinigt, dass du einen Anspruch auf Immatrikulation hast.
Die „Immatrikulation“ ist die Einschreibung für einen Studiengang und folgt auf die Bewerbung und den Zulassungsbescheid der Hochschule. Hiermit wirst du Mitglied der (Fach-)Hochschule. Mit einer „Exmatrikulation“ trägst du dich aus einem Studiengang aus. Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. wenn du das Studium beendet hast oder den Studiengang wechseln möchtest.
Hiermit werden üblicherweise Studienkolleg*innen oder Mitstudierenden bezeichnet.
Die „Matrikelnummer“ ist eine spezifische Kennung für deine Person an der Hochschule. Wenn du eingeschriebener Studentin an einer Hochschule bist, erhälst du eine solche Matrikelnummer, die zur Identifizierung Deiner Person verwendet wird. Hiermit kannst Du dich zur Prüfung anmelden oder in manchen Fällen auch in das Online-Portal der Hochschule einloggen.
Für jeden Studiengang gibt es ein Modulhandbuch bzw. eine Studienordnung. Hier wird eine Übersicht über alle Module des Studienprogramms gegeben und die Module für die Semester ausformuliert. Hierauf basierend können Stundenpläne für ein Studium erstellt werden.
„Neuabiturienten“ haben ihre Hochschulzugangsberechtigung im aktuellen Jahr erhalten. „Altabiturienten“ sind alle, die ihr Abitur oder Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben haben. Dies ist vor allem für die Bewerbungsfristen relevant (siehe Bewerbung).
Der Numerus Clausus, kurz NC, bezeichnet umgangssprachlich den Abi-Schnitt, den man braucht, um einen Studienplatz zu bekommen. Manche Studiengänge haben weniger Studienplätze als Bewerber*innen, so dass eine Auswahl getroffen werden muss. Diese Auswahl erfolgt in manchen Studiengänge über den NC.
Über solche Plattformen werden meist Vorlesungen, Seminar oder sonstige Veranstaltungen organisiert. Hier werden Materialien bereitgestellt und die gesamte Kursorganisation vorgenommen.
Die Prüfungsordnung ist übergeordnet zur Studienordnung und stellt eine Basis hierfür dar. Meist werden in Prüfungsordnungen u.a. Studiumsziele, Studiumsablauf, Zulassungsvoraussetzungen und die Bedingungen der Prüfungen geregelt.
Als Student*in musst du dich jedes Semester rückmelden. Dieser Vorgang ist nötig, damit die Hochschule weiß, dass du dein Studium fortsetzen willst. Meist ist hiermit auch die Überweisung des Semesterbeitrags verbunden.
Das Studium ist in Halbjahre unterteilt, die als Semester bezeichnet werden. Es gibt ein Sommer- und ein Wintersemester. An den meisten Universitäten erstreckt sich das Sommersemester von 01.04. bis zum 30.09., das Wintersemester vom 01.10. bis zum 31.03.
An Fachhochschulen können die Zeiträume variieren. Meist beginnen das Sommer- und Wintersemester jeweils einen Monat früher als an einer Universität. Dies schlägt sich auch auf die Bewerbungsfristen nieder.
Der Semesterbeitrag ist die Summe, die jedes Semester an die Hochschule zu entrichten ist. Meist setzt sich dieser Betrag aus Semesterticket, Verwaltungskosten sowie Beiträgen zur Studierendenschaft (Asta) und zum Studentenwerk zusammen. Beispielsweise ist für die Universität Bremen für das Wintersemester 2019/2020 ein Betrag in Höhe von 381,32 € zu bezahlen.
Manchmal bietet der Studienverlaufsplan eine Übersicht über das gesamte Studium und eine beispielhafte Verteilung der abzulegenden Module. Somit kann ein solcher Plan als Leitfaden zur eigenen Planung dienen.
Du kannst ein Studium in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Ein Teilzeitstudium wird meist berufsbegleitend durchgeführt, so dass nebenbei, auch an Wochenenden, das Absolvieren eines Studiums möglich ist.
Dies sind verschiedene Arten des Lehrens an Hochschulen. Eine Vorlesung ist eine Art Vortrag von Dozentinnen und dauert meist 90 Minuten. Ein Seminar vertieft Themenschwerpunkte oder greift neue Thematiken auf. Diese Art ähnelt wohl am meisten dem klassichen Schulunterricht. Hier ist deutlich mehr Interaktion zwischen Dozentin und Studentin möglich.Eine Übung wiederholt Themen aus der Vorlesung oder vertieft angesprochene Aspekte. Auch hier ist deutlich mehr Interaktion vorgesehen.Ein Tutorium wird meist von Studentinnen geleitet und soll in erster Linie Inhalte einer Vorlesung wiederholen und Fragen der Student*innen klären.
„Wartesemester“ sind vor allem für die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (siehe Bewerbung) relevant. Damit wird die Anzahl der Halbjahre bezeichnet, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) vergangen sind und nicht an einer deutschen Hochschule verbracht wurden.
Der „Workload“ beschreibt den Arbeitsaufwand, der für das Absolvieren eines Modul oder eines Studiums aufgewendet werden muss (inkl. Vor- und Nachbereitung). Gemessen wird dieser „Workload“ in „Credit Points“ (auch Leistungspunkte LP genannt). Ein Credit Point entspricht etwa 30 Zeitstunden.
Dies sind Bescheide, die du nach einer Bewerbung um einen Studienplatz von der Hochschule, meist per Post, erhälst. Nach einem Zulassungsbescheid erfolgt die Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang. Mit einem Ablehnungsbescheid kannst du dich hingegen nicht für den Studiengang einschreiben.
Glossar zur (Dualen) Ausbildung
Hier werden bundesweit Standards für eine bestimmte Ausbildung festgelegt. Somit wird bestimmt, wie der Ausbildungsberuf bezeichnet wird, wie lange grundsätzlich die Ausbildung dauert, welche Fertigkeiten und Kenntnisse erworben werden sollen sowie allgemeine Prüfungsanforderungen festgehalten. In der Ausbildungsverordnung kannst du dich vorab informieren, was in einer bestimmten Ausbildung vermittelt werden soll.
Während einer dualen Ausbildung erhälst du eine Vergütung, die sich meist mit dem Lehrjahr erhöht. Generell orientiert sich die Höhe der Vergütung an der Branche. Dabei wird die Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag in brutto angegeben. Davon müssen ggf. Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden, so dass der Netto-Betrag der Betrag ist, der dir ausgezahlt wird.
Dieser Vertrag wird zwischen dem Betrieb/Unternehmen und deiner Person abgeschlossen, wenn du eine duale Ausbildung antrittst. Hier werden Aspekte wie die Dauer und Ziel der Berufsausbildung, Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaubsdauer und Kündigungsfrist festgehalten.
Dieses Zeugnis wird dir am Ende deiner Berufsausbildung ausgehändigt. Hier werden Inhalte deiner Ausbildung und Leistungen beschrieben. Zu unterscheiden ist das einfache Ausbildungszeugnis vom qualifizierten Ausbildungszeugnis. Das einfache Ausbildungszeugnis gleicht eher einer Bescheinigung über Dauer und Inhalte deiner Ausbildung. Nur im qualifizierten Ausbildungszeugnis werden auch deine Leistungen im Ausbildungsbetrieb bewertet.
Die „Berufsausbildungshilfe“ ist eine staatliche Maßnahme zur Förderung von Auszubildenden. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann hierüber finanzielle Hilfe während der Ausbildung beantragt werden, ähnlich dem Bafög.
Die „Berufsschule“ oragnisiert den schulischen Teil einer dualen Ausbildung. Meist erfolgt der Unterricht an ein bis zwei Tagen in der Woche oder in Blockform an einem Stück.
Die „Duale Ausbildung“ ist die Ausbildung in einem Betrieb. „Dual“ ist sie in dem Sinne, dass die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet, zum einen im Betrieb oder Unternehmen, zum anderen in der Berufsschule.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) sind Interessenvertretungen unterschiedlicher Berufsgruppen. So können die meisten Betriebe und Unternehmen einer dieser Kammern zugeordnet werden. Sie sind während einer Berufsausbildung für dich und deinen Betrieb die zuständigen Stellen für organisatorische Belange. Wenn zum Beispiel eine Berufsausbildung verkürzt werden soll, die Zwischen- oder Abschlussprüfungen anstehen oder dein unterschriebener Ausbildungsvertrag vom Betrieb amtlich eingereicht werden muss – die Kammern sind für alle Situationen die Ansprechpartner.
Das Gesetz dient dazu die Rechte von arbeitenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu schützen. So wird beispielsweise die Arbeitszeit begrenzt und auch Regelungen zur Arbeitspause bestimmt.
Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung. Meist dauert sie ein bis vier Monate und dient dazu zu überprüfen, ob Betrieb und Auszubildende zueinander passen. Beide Parteien können innerhalb der Probezeit das Ausbildungsverhältnis einfacher kündigen, als nach der Probezeit.