Finanzierung während einer betrieblichen Ausbildung

Eine Duale Ausbildung wird in der Regel vergütet. Dennoch sind oft weitere Finanzierungsmöglichkeiten nötig.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss. Es muss nur eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Wenn dein Ausbildungsbetrieb zu weit von deinem Elternhaus entfernt ist und du somit in eine eigene Wohnung ziehen musst.
  • Du musst über 18 sein oder verheiratet bzw. mit einem*r Partner*in zusammenleben.
  • Du hast ein Kind und wohnst nicht bei deinen Eltern.
  • Die Ausbildung darf keine schulische Ausbildung, wie zum Beispiel Physiotherapeut*in, sein.

Einen Antrag auf BAB sollte man stets vor einer Dualen Ausbildung stellen.

Rechne aus, ob und wieviel Anspruch auf BAB du hast.

Weitere Informationen zur BAB

Unterstützung seitens der Eltern: Das Kindergeld

Wenn du unter 25 Jahre alt und in einer Ausbildung bist, erhalten deine Eltern für dich vom Staat Kindergeld. Seit dem 1. Juli 2019 sind das im Monat mindestens 204 €. Diese Zahlung ist auch dafür gedacht, dass deine Eltern dich während deiner Erstausbildung finanziell unterstützen können.

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Ein Video der Bundeszentrale für politische Bildung zum Kindergeld.

(Die Kindergeldbeträge aus dem Video sind nicht mehr aktuell, da die Höhe des Kindergelds seitens der Politik stets angepasst wird.)

Bildungskredit

Ein Bildungskredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen bzw. das der Eltern bewilligt. Dabei musst du dich in einer Ausbildung in den letzten 24 Monaten vor dem Abschluss befinden und zwischen 18 und 36 Jahre alt sein. Die Raten, in denen der Kredit ausgezahlt wird, sind meist flexibel anpassbar. 

Wichtig ist zu beachten, dass ein Kredit immer komplett zurückgezahlt werden muss.

Weitere Informationen zum Bildungskredit

Ausbildungsvergütung

Zunächst erhälst du in jeder Dualen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Dabei legen bei manchen Ausbildungsberufen Tarifverträge die Höhe der Vergütung fest. Dabei muss zwischen dem Brutto- und Netto-Gehalt unterschieden werden.

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Über den Unterschied zwischen Brutto und Netto informiert das Video.

Recherche: Welche Vergütung gibt es in welcher Ausbildung?

Wohngeld

Das Wohngeld wird wie das Kindergeld vom Staat bezahlt, allerdings kann diese Leistung direkt an dich und nicht über deine Eltern ausbezahlt werden. Mit dem Wohngeld soll bedürftigen Bürger*innen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht werden.

Grundsätzlich steht dir als Auszubildende*r kein Wohngeld zu, da du ja über die Berufsausbidlungsbeihilfe finanzielle Unterstützung erhalten kannst. Wenn du aber kein BAB erhältst, weil du zum Beispiel in einer Zweitausbildung bist, kannst du Wohngeld beantragen. Dabei musst du älter als 18 Jahre sein und nicht mehr zu Hause wohnen.

Einen Antrag auf Wohngeld reicht man bei der Wohngeldstelle der Gemeinde ein.